Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Format Fröhlich UG (haftungsbeschränkt) · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Format Fröhlich UG (haftungsbeschränkt), Rittershausstraße 23, 44137 Dortmund (nachfolgend: „Anbieter") und seinen Auftraggebern (nachfolgend: „Auftraggeber") über die Erbringung von Filmproduktions-, Fotografie-, Content-Creation- und verwandten Leistungen geschlossen werden.
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einem Kostenvoranschlag oder einer sonstigen vorvertraglichen Erklärung auf sie hinweist und sie dem Auftraggeber als Anlage übermittelt oder ihm ihre Fundstelle mitteilt. Die jeweils gültige Fassung ist unter formatfroehlich.de/agb abrufbar.
Ist der Auftraggeber Unternehmer und erteilt er den Auftrag, bevor ihm diese AGB übermittelt wurden, werden sie mit Zugang der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil, sofern er ihnen nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird in der Auftragsbestätigung hingewiesen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Vom Anbieter unterbreitete Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch a) Annahme eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots durch den Auftraggeber, b) Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, auch wenn kein Angebot vorausgegangen ist, oder c) Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter. Ein Dokument, das als Angebot bezeichnet ist, gilt zugleich als Auftragsbestätigung, soweit es eine bereits erteilte Beauftragung ausdrücklich bestätigt. Der Textform genügt die E-Mail.
Leistungspakete: Umfasst das Angebot mehrere Leistungspakete, kennzeichnet der Anbieter darin ein Paket als empfohlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer und wählt er nicht bis zu der im Angebot genannten Frist in Textform ein anderes Paket, gilt das empfohlene Paket als vereinbart. Auf diese Folge weist der Anbieter im Angebot ausdrücklich hin. Die noch ausstehende Paketwahl steht dem Zustandekommen des Vertrags nicht entgegen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Dritte (z.B. Crewmitglieder, Darsteller, Locations) einzusetzen. Die Auswahl erfolgt nach billigem Ermessen des Anbieters.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von vereinbarten Personen, Locations, Requisiten und technischem Equipment für den Drehtag.
Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, vereinbarte Fristen entsprechend zu verschieben und entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen mit einem Nettowert von mehr als 1.000 € ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung von 50 % bei Vertragsschluss zu verlangen. Der Restbetrag ist bei Übergabe der finalen Dateien fällig.
Im Falle des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
Abweichende Zahlungspläne, insbesondere Teilzahlungen nach Projektfortschritt, können im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart werden; sie gehen dieser Regelung vor.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliches produziertes Film- und Fotomaterial ist urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Zeitraum ein.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst dies die Nutzung auf der eigenen Website, Social-Media-Kanälen und für interne Präsentationszwecke des Auftraggebers. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Dritte oder zur wirtschaftlichen Verwertung über den vorgesehenen Zweck hinaus, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Anbieter behält sich vor, das produzierte Material für das eigene Portfolio, Referenzpräsentationen und Marketingzwecke zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde.
Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere ausschließliche Rechte sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte, auch zugunsten verbundener Unternehmen des Auftraggebers, können gesondert vereinbart werden. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
§ 7 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
Für Ereignisse höherer Gewalt (z.B. extremes Wetter, technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Erkrankung von Schlüsselpersonen) übernimmt der Anbieter keine Haftung.
§ 8 Terminreservierung, Verschiebung und Stornierung
Terminreservierung. Nach Vertragsschluss reserviert der Anbieter den vereinbarten Dreh- oder Aufnahmetermin verbindlich für den Auftraggeber und hält den Tag von anderen Aufträgen frei.
Bemessungsgrundlage. Grundlage der nachstehenden Gebühren ist die nach § 2 vereinbarte Nettovergütung.
Verschiebung. Eine Verschiebung ist bis 14 Tage vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern innerhalb von vier Wochen ein Ersatztermin innerhalb der folgenden drei Monate vereinbart wird. Bei einer späteren Verschiebung sowie bei jeder weiteren Verschiebung berechnet der Anbieter 25 % der Bemessungsgrundlage. Kommt kein Ersatztermin zustande, gilt die Verschiebung als Stornierung; maßgeblich für die Staffel nach Absatz 4 ist der Zeitpunkt der Verschiebungserklärung. Eine berechnete Verschiebungsgebühr wird auf ein späteres Ausfallhonorar angerechnet.
Stornierung nach Terminfestlegung. Storniert der Auftraggeber, berechnet der Anbieter ein pauschaliertes Ausfallhonorar: bis 14 Tage vor dem Termin 25 %, 7 bis 13 Tage vor dem Termin 50 %, weniger als 7 Tage vor dem Termin 75 %, am Termin oder bei Nichterscheinen 100 % der Bemessungsgrundlage.
Stornierung vor Terminfestlegung. Steht zum Zeitpunkt der Stornierung noch kein Termin fest, berechnet der Anbieter 15 % der Bemessungsgrundlage.
Anrechnung und Obergrenze. Bis zur Stornierung erbrachte Leistungen sowie angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten werden auf die Gebühr nach Absatz 4 oder 5 angerechnet; übersteigen sie diese, ist der übersteigende Betrag zusätzlich zu vergüten. Die Gesamtforderung des Anbieters übersteigt die vereinbarte Nettovergütung nicht.
Rechtsnatur und Nachweis. Die Gebühren nach den Absätzen 3 bis 5 sind pauschalierte Vergütung im Sinne des § 648 Satz 2 BGB. Ersparte Aufwendungen des Anbieters sind darin pauschal berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass der Anbieter höhere Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft mehr erworben hat. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.
Form. Verschiebungen und Stornierungen bedürfen der Textform.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.